1Ein unverbindliches Leasingbeispiel der HYUNDAI Finance, ein Geschäftsbereich der Hyundai Capital Bank Europe GmbH, Friedrich-Ebert-Anlage 35–37, 60327 Frankfurt am Main. Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht. Nach den Leasingbedingungen besteht die Verpflichtung zum Abschluss einer Vollkaskoversicherung. Hyundai TUCSON 1.6 T-GDI Plug-in-Hybrid, 195 kW (265 PS), Fahrzeugpreis 42.350,00 EUR, einmalige Leasingsonderzahlung 6.559,88 EUR, Laufzeit 48 Monate, Gesamtlaufleistung 40.000 km, 48 mtl. Raten à 289,00 EUR, Gesamtbetrag 20.431,88 EUR, effektiver Jahreszins 2,19 %, gebundener Sollzinssatz p.a. 2,17 %. Kostenpflichtige Sonderausstattung möglich. Zuzüglich Überführungskosten. Alle Preise inkl. gesetzlicher MwSt. Angebot gültig bis 30.06.2022.
Dieses Angebot erfordert eine Sonderzahlung in Höhe von 6.559,88 EUR (brutto). Der Anteil von 4.500 EUR (Umweltbonus inklusive Innovationsprämie) an der Sonderzahlung kann Ihnen unter Umständen im Rahmen des Programms zur Förderung von elektrischen Fahrzeugen erstattet werden („BAFA-Prämie“). Der Bundesanteil ist gesondert beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu beantragen und wird bewilligt, wenn die Fördervoraussetzungen vorliegen. Diese sind zu finden auf www.bafa.de unter Energie – Energieeffizient – Elektromobilität.
Der Herstelleranteil von Hyundai bzw. von dem Hyundai Vertragshändler in Höhe von 2.677,50 EUR (brutto) ist in Abzug gebracht. Der Herstelleranteil von Hyundai ist vom teilnehmenden Händler im Kauf- oder Leasingvertrag in Abzug zu bringen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Innovationsprämie.
2 Die maximale Reichweite bei voller Batterie beträgt bis zu 62 km bei idealen Verkehrsbedingungen, Fahrzeugausstattungen und optimaler Fahrweise. Im realen Fahrbetrieb kommt es zu einer geringeren Reichweite.
Die hier angegebenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte wurden zwar auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessen, um jedoch die Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten zu gewährleisten, handelt es sich bei den hier angegebenen Werten, wenn nicht anders ausgewiesen, um NEFZ-Werte, die gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153 durch ein Simulationsmodell ermittelt wurden. Zur Angabe der NEFZ-Werte sind wir gesetzlich gemäß Pkw-EnVKV verpflichtet.
Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) erhältlich ist.