*Ein unverbindliches Toyota Easy Leasing-Angebot der Toyota Kreditbank GmbH, Toyota-Allee 5, 50858 Köln für den Toyota bZ4X Basis 71,4 kWh (4X2): Anschaffungspreis: 47.490,00 € zzgl. Überführung, Leasingsonderzahlung: 9.485,48 €, Gesamtbetrag: 24.327,56 € zzgl. Überführung, jährliche Laufleistung: 10.000 km, Vertragslaufzeit: 48 Monate, 48 monatl. Raten à 329,00 €. Nur bei teilnehmenden Toyota Händlern. Das Leasingangebot gilt nur für Privatkunden und nur bei Anfrage und Genehmigung bis zum 30.06.2023. Individuelle Preise und Finanzangebote bei uns im Autohaus.
¹Bis zu 10 Jahre Garantie mit Toyota Relax: 3 Jahre Neuwagen Herstellergarantie + max. 7 Jahre Toyota Relax Anschlussgarantie der Toyota Motors Europe S.A./N.V., Avenue du Bourget, Bourgetlaan 60, 1140 Brüssel, Belgien. Einzelheiten zur Toyota Relax Garantie erfährst du unter www.toyota.de/relax oder bei uns im Autohaus.
²Die Umweltprämie setzt sich zusammen aus dem Anteil in Höhe von 4.500,00 Euro an der Leasingsonderzahlung, welcher auf Antrag vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Zuschuss gemäß Förderrichtlinien zum Absatz von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltprämie) erstattet wird, und einem im Angebot bereits berücksichtigten Nachlass auf den Anschaffungspreis in Höhe von 4.577,10 Euro brutto (inkl. Herstelleranteil an der Umweltprämie). Die Leasingsonderzahlung reduziert die monatliche Rate. Ein Rechtsanspruch auf den BAFA-Zuschuss besteht nicht. Die Höhe des Zuschusses ist für die Zukunft nicht garantiert. Es gilt der Stand der Förderrichtlinien zum Zeitpunkt der Fahrzeugzulassung. Informationen zum aktuellen Stand unter www.bafa.de.
³Ein Angebot der Toyota Kreditbank GmbH, Toyota Allee 5, 50858 Köln. Servicebaustein Wartung+ für 19,79 € mtl. Wartungen nach Serviceplan nach 15.000 und 30.000 km bzw. jeweils einem Jahr. Gilt nur bei Abschluss eines Leasingvertrags mit einer Laufzeit von 48 Monaten bei der Toyota Kreditbank GmbH und nur bei Anfrage und Genehmigung bis zum 30.06.2023.
Die hier angegebenen Kraftstoffverbrauchswerte wurden zwar auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessen, um jedoch die Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten zu gewährleisten, handelt es sich bei den hier angegebenen Werten, wenn nicht anders ausgewiesen, um NEFZ-Werte, die gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153 durch ein Simulationsmodell ermittelt wurden. Zur Angabe der NEFZ-Werte sind wir gesetzlich gemäß Pkw-EnVKV verpflichtet. Bei den CO2-Emissionswerten handelt es sich, wenn nicht anders ausgewiesen, um Werte nach dem WLTP-Testzyklus. Die Kraftfahrzeugsteuer wird auf Basis der WLTP-Werte für CO2-Emissionen ermittelt. Welches Testverfahren zur Anwendung gekommen ist, ist auf der Fahrzeugdetailseite angegeben.
Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) unentgeltlich erhältlich ist.